Artenschutz in der Straßenplanung
Bei der Planung von Projekten ist zu prüfen, ob artenschutzrechtliche Verbote verletzt werden. Projekte, die gegen die Verbote verstoßen, können nur ausnahmsweise zugelassen werden. Die Ausnahmemöglichkeiten sind an strenge Voraussetzungen geknüpft.
Jede Straßenplanung – auch Kleinprojekte wie Radwege oder Rückhaltebecken - ist daher einer Artenschutzprüfung zu unterziehen, die normalerweise im Rahmen der Entwurfsaufstellung zusammen mit dem Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) erarbeitet wird.
Die Artenschutzprüfung erfolgt nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift Artenschutz (VV Artenschutz). Dort sind alle rechtlichen und fachlichen Anforderungen beschrieben. Planungsleitfäden der Straßenbauverwaltungen ergänzen die VV Artenschutz um straßenbauspezifische und arbeitsmethodische Hinweise.